Unter eingeschränkten Bedingungen sind ab sofort wieder Besuche möglich.
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Besuche
Zwingende Voraussetzungen für das Betreten der Einrichtung
Sie sind nicht mit dem Coronavirus infiziert bzw. stehen nicht unter Verdacht und haben keine typischen Symptome sowie keinen direkten Kontakt mit einer infizierten Person.
Bewusste Wahrnehmung eigener Risikofaktoren
Sie sind sich bewusst, dass die folgenden Personengruppen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zeigen:
- ältere Personen
- Raucher
- Personen mit bestimmten Vorerkrankungen: des Herz-Kreislauf-Systems, chronische Erkrankungen der Lunge, Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Patienten mit Diabetes mellitus, Patienten mit einer Krebserkrankung
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln für Ihren Besuch in der Einrichtung
- Konsequente Händehygiene
Beim Betreten der Einrichtung, sowie vor Betreten des Besuchszimmers wird eine Händedesinfektion durchgeführt.
- Mund- Nasen- Schutz
Das Tragen von unserer Einrichtung ausgegebenen medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist eine Grundvoraussetzung für den Besuch in der Einrichtung. Dieser Mund-Nasen-Schutz wird während des gesamten Besuchs, auch im Besuchsbereich ohne Plexiglastrennwand getragen und minimiert das Risiko vor einer Übertragung des Virus auf die besuchte Person.